Verkehrsrecht – damit Sie
zu Ihrem Recht kommen.
Nach einem Unfall drohen Streit mit der Versicherung und die Kürzung berechtigter Ansprüche. Wir wickeln Ihren Unfall ab, setzen Schadenersatz und Schmerzensgeld durch und verteidigen Sie in Bußgeld- und Verwaltungsverfahren.
Womit wir Sie unterstützen
Unfallabwicklung
Komplette Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung – ohne Aufwand für Sie.
Schadenersatz
Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagen durchsetzen.
Schmerzensgeld
Angemessenes Schmerzensgeld bei Personenschäden geltend machen.
Bußgeld & Fahrverbot
Einspruch gegen Bußgeldbescheide, Abwehr von Punkten und Fahrverbot.
Verwaltungsverfahren
Abwehr von Maßnahmen der Führerscheinstelle, etwa der MPU-Anordnung.
Verkehrsstrafrecht
Verteidigung bei Vorwürfen wie Unfallflucht oder Trunkenheit am Steuer.
Verkehrsrecht verständlich erklärt
Was tun nach einem Verkehrsunfall?
Sichern Sie die Unfallstelle, dokumentieren Sie Schäden und Beteiligte und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Ersatz Ihrer Kosten – einschließlich eines eigenen Anwalts, den die gegnerische Versicherung trägt.
Wer zahlt den Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die Anwaltskosten zum ersatzfähigen Schaden. Sie werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Häufig ja. Messfehler, Formfehler oder Verfahrensmängel können zur Einstellung führen. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung erfolgen. Wir prüfen Ihren Bescheid und die Erfolgsaussichten.
Sollte ich einen Gutachter beauftragen?
Bei Schäden über der Bagatellgrenze haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu wählen. Ein unabhängiges Gutachten sichert die Höhe Ihres Anspruchs. Wir empfehlen Ihnen das richtige Vorgehen.
Unfall gehabt? Wir übernehmen.
Schildern Sie uns Ihren Fall – wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.