Fachanwalt für Familienrecht

Familienrecht – klare Wege
in schwierigen Zeiten.

Trennung, Scheidung und Fragen rund um Kinder und Vermögen sind emotional belastend. Als Fachanwalt für Familienrecht begleitet Sie Prof. Dr. Frank Martin sachlich, verständlich und mit dem nötigen Nachdruck – damit Sie schnell wieder Boden unter den Füßen bekommen.

Leistungen

Womit wir Sie unterstützen

Scheidung

Von der Antragstellung bis zum Scheidungsbeschluss – einvernehmlich oder streitig.

Unterhalt

Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt berechnen, durchsetzen oder abwehren.

Sorge- & Umgangsrecht

Regelungen zum Wohl des Kindes – einvernehmlich oder vor dem Familiengericht.

Zugewinnausgleich

Vermögensauseinandersetzung und Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens.

Versorgungsausgleich

Aufteilung der Rentenanwartschaften im Rahmen des Scheidungsverfahrens.

Ehevertrag & Vereinbarungen

Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen – auf Wunsch notariell beurkundet.

Häufige Fragen

Familienrecht verständlich erklärt

Wie läuft eine Scheidung ab?

In der Regel setzt eine Scheidung das Trennungsjahr voraus. Danach reicht ein Ehegatte über einen Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im Gerichtstermin wird die Scheidung ausgesprochen – häufig zusammen mit dem Versorgungsausgleich. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Wer zahlt wie viel Unterhalt?

Die Höhe von Kindes- und Ehegattenunterhalt richtet sich nach Einkommen, Bedarf und Leistungsfähigkeit. Für den Kindesunterhalt dient die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung. Wir berechnen Ihren Anspruch und setzen ihn durch – oder wehren überhöhte Forderungen ab.

Was bedeutet Zugewinnausgleich?

Bei einer Scheidung im gesetzlichen Güterstand wird der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs zwischen den Eheleuten ausgeglichen. Wir ermitteln die Ansprüche und vertreten Sie bei der Auseinandersetzung.

Brauchen wir beide einen Anwalt?

Für die Einreichung des Scheidungsantrags ist anwaltliche Vertretung vorgeschrieben. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es häufig, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, besprechen wir mit Ihnen.

Sprechen wir vertraulich über Ihre Situation.

Der erste Schritt ist oft der schwerste. Wir hören zu und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten.