Arbeitsrecht – von der Abmahnung
bis zur Kündigung.
Ob Kündigung, Abfindung oder Streit um das Arbeitszeugnis: Im Arbeitsrecht zählt schnelles, kompetentes Handeln. Mit Prof. Dr. Frank Martin und Rechtsanwalt Benjamin Meiser stehen Ihnen gleich zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Seite – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, entschlossen und lösungsorientiert.
Womit wir Sie unterstützen
Kündigung & Kündigungsschutz
Prüfung der Kündigung und Kündigungsschutzklage – fristgerecht innerhalb von drei Wochen.
Abfindung
Verhandlung und Durchsetzung einer angemessenen Abfindung.
Aufhebungsvertrag
Prüfung und Gestaltung – mit Blick auf Sperrzeit und Ihre Interessen.
Abmahnung
Abwehr unberechtigter Abmahnungen und Entfernung aus der Personalakte.
Arbeitszeugnis
Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis durchsetzen.
Vertragsgestaltung
Arbeitsverträge und Aufhebungsvereinbarungen rechtssicher gestalten.
Arbeitsrecht verständlich erklärt
Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit zu klagen?
Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. Handeln Sie daher schnell und lassen Sie die Kündigung umgehend prüfen.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens oder Aufhebungsvertrags ausgehandelt. Wir prüfen Ihre Verhandlungsposition und holen das Bestmögliche für Sie heraus.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist freiwillig. Er kann Vorteile bieten, birgt aber Risiken – etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie einen solchen Vertrag vor der Unterschrift anwaltlich prüfen.
Gilt der Kündigungsschutz für mich?
Das Kündigungsschutzgesetz greift in der Regel, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Ob es in Ihrem Fall anwendbar ist, prüfen wir für Sie.
Kündigung erhalten? Jetzt handeln.
Die Drei-Wochen-Frist läuft. Lassen Sie Ihre Kündigung so schnell wie möglich prüfen.